CRA-Meldepflichten gelten seit 11. September 2026. Was Unternehmen jetzt vorbereiten müssen →

CRA Rollen & Pflichten: Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte

Die CRA-Pflichten hängen von der Rolle beim Bereitstellen eines Produkts ab. Hersteller verantworten Produktsicherheit und deren Nachweise; Importeure und Händler haben eigene Prüf- und Reaktionspflichten. Ein Bevollmächtigter handelt auf Grundlage eines schriftlichen Mandats. Ein Unternehmen kann für verschiedene Produkte unterschiedliche Rollen übernehmen.

Stand: 3. Oktober 2026. Diese Themenübersicht führt von der ersten Einordnung zu konkreten Fachartikeln. Den Zusammenhang des Regelwerks erklärt der Überblick zum Cyber Resilience Act.

Wer trägt die Verantwortung für welches Produkt?

Prüfen Sie die Rolle je Produkt und Vertriebsmodell. Eigenmarke, Import aus einem Drittstaat und Weiterverkauf eines EU-Produkts sind unterschiedliche Ausgangspunkte. Einkauf, Produktmanagement, Entwicklung und Vertrieb sollten dieselbe Rollenmatrix verwenden. Verträge können Aufgaben regeln, ersetzen aber keine gesetzliche Einordnung.

Die Fachthemen im Zusammenhang

Herstellerpflichten als zusammenhängenden Prozess organisieren

Hersteller müssen Sicherheit, Schwachstellenbehandlung, Support und Konformität miteinander verbinden. Ordnen Sie jede Pflicht einem Verantwortlichen und einem überprüfbaren Ergebnis zu. Der Fachartikel beschreibt, welche Arbeitspakete vor dem Marktzugang und während des Supports zusammenkommen.

CRA-Herstellerpflichten: Was Hersteller jetzt konkret umsetzen müssen →

Importeurprüfungen vor dem EU-Marktzugang durchführen

Der Importeur sollte die Herstellerunterlagen und Kennzeichnungen vor dem ersten EU-Marktzugang prüfen. Fehlende Nachweise dürfen nicht erst beim Kunden auffallen. Ein dokumentierter Freigabeprozess und ein erreichbarer Herstellerkontakt helfen auch bei späteren Schwachstellen oder Beanstandungen.

CRA-Pflichten für Importeure: Was Einführer vor dem Verkauf prüfen müssen →

Händlerpflichten im Vertrieb verankern

Händler benötigen einen angemessenen Prüfprozess für Kennzeichnungen, Kontaktangaben und Nutzerinformationen sowie klare Reaktionswege bei Sicherheitsproblemen. Der Beitrag erklärt, wie diese Pflichten in Wareneingang, Produktdatenpflege und Reklamationsbearbeitung aufgenommen werden können.

CRA-Pflichten für Händler: Prüf-, Reaktions- und Dokumentationspflichten im Vertrieb →

Bevollmächtigte und Mandatsgrenzen richtig einsetzen

Ein schriftliches Mandat sollte Produktumfang, Aufgaben, Behördenkontakt und verfügbare Unterlagen eindeutig benennen. Dabei müssen die Grenzen des Artikels 18 beachtet werden. Der Fachartikel unterscheidet zulässige Vertretung von Aufgaben, die beim Hersteller bleiben.

CRA-Bevollmächtigte: Aufgaben, Grenzen und schriftliches Mandat nach Artikel 18 →

Vier Arbeitsschritte für die Praxis

  1. Marke, entwickelnde Gesellschaft und EU-Marktzugang je Produkt feststellen.
  2. Hersteller-, Importeur- und Händlerrolle anhand der tatsächlichen Tätigkeit zuordnen.
  3. Schriftliche Mandate und Grenzen übertragbarer Aufgaben prüfen.
  4. Prüfungen, Eskalation, Vertretung und Nachweisablage verbindlich festlegen.

Welche Ergebnisse sollten Sie festhalten?

Verwenden Sie einen produktbezogenen Entscheidungsvermerk. Er benennt Produkt und Version, betrachtete Funktionen, verantwortliche Gesellschaft und das Datum der Bewertung. Halten Sie außerdem die verwendeten Quellen und die offenen Fragen fest. Eine Entscheidung ist erst belastbar, wenn erkennbar ist, auf welchen Informationen sie beruht und wer sie freigegeben hat.

Für jedes offene Arbeitspaket sollten Verantwortliche, Vertretung, Zieltermin und Nachweisziel feststehen. Prüfen Sie den Fortschritt anhand von Ergebnissen: eine freigegebene Bewertung, ein getesteter Prozess oder eine eindeutig zugeordnete Dokumentation. Ein Termin im Kalender oder ein begonnenes Dokument zeigt allein noch nicht, dass die Anforderung umgesetzt ist.

Wann ist eine erneute Prüfung sinnvoll?

Überprüfen Sie die Einordnung bei relevanten Produktänderungen, neuen Vertriebsmodellen, geänderten Lieferanten oder aktualisierten rechtlichen Vorgaben. Ordnen Sie die Überprüfung einem konkreten Anlass zu und bewahren Sie frühere Entscheidungen nachvollziehbar auf. So können Entwicklung und Compliance erkennen, welche Annahmen weiterhin gelten und welche neu bewertet werden müssen.

Nächster Schritt: Wählen Sie oben den Fachartikel, der Ihre wichtigste offene Frage beantwortet. Wenn die Betroffenheit noch unklar ist, beginnen Sie mit dem kostenlosen CRA-Schnellcheck und dokumentieren Sie das Ergebnis anschließend anhand Ihres konkreten Produkts.

Häufige Fragen

Kann ein Händler zum Hersteller werden?

Ja, insbesondere bei Bereitstellung unter eigenem Namen oder eigener Marke oder bei einer rechtlich relevanten wesentlichen Änderung. Die konkrete Tätigkeit muss geprüft werden.

Entlastet ein Bevollmächtigter den Hersteller vollständig?

Nein. Das Mandat umfasst bestimmte Aufgaben und hat gesetzliche Grenzen. Die grundlegende Herstellerverantwortung lässt sich nicht pauschal auf einen Vertreter übertragen.

Was sollte in einer Rollenmatrix stehen?

Produkt, Gesellschaft, Marktrolle, gesetzliche Aufgabe, verantwortliche Person, Vertretung, Kontaktweg und Ablage des Nachweises. Bei Änderungen der Lieferkette wird die Matrix überprüft.

Fachliche Grundlage und weiterführende Themen

Die Einordnung stützt sich auf die Verordnung (EU) 2024/2847 und die Erläuterungen der Europäischen Kommission.

Redaktioneller Quellenabgleich dieser Übersicht: . Beispiele und Arbeitsschritte dienen der praktischen Orientierung; die verbindliche Einordnung richtet sich nach dem geltenden Recht und den Eigenschaften des einzelnen Produkts.

Aktuelle Fachbeiträge vertiefen

Die folgenden veröffentlichten Beiträge ergänzen die Themenübersicht mit konkreten Prüfungen und Umsetzungsschritten.

Wie weit ist Ihre CRA-Umsetzung?

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