CRA Produktklassen: Standardprodukte, Klasse I, Klasse II und kritische Produkte
Der CRA unterscheidet Produkte außerhalb der besonderen Listen sowie wichtige Produkte der Klasse I und II nach Anhang III und kritische Produkte nach Anhang IV. Diese Einordnung beeinflusst das Konformitätsverfahren. Maßgeblich sind die Kernfunktionalität und die geltenden technischen Beschreibungen, nicht allein der Produktname oder eine interne Risikoeinstufung.
Wie bestimmen Sie die passende CRA-Produktklasse?
Beschreiben Sie zunächst die Kernfunktionalität des Gesamtprodukts. Gleichen Sie diese mit den Anhängen III und IV sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 ab. Eine eingebaute Sicherheitsfunktion macht das Gesamtprodukt nicht automatisch zu einem wichtigen oder kritischen Produkt. Halten Sie die Entscheidung mit Fundstelle, Produktversion und geprüften Alternativen fest.
| Kategorie | Einordnung | Konformitätsweg | Drittprüfung? |
|---|---|---|---|
| Standardprodukte | Keine Kernfunktion einer Kategorie in Anhang III/IV | Unter anderem interne Kontrolle (Modul A) | Nicht grundsätzlich vorgeschrieben |
| Wichtige Produkte Klasse I | Anhang III, Klasse I; technische Beschreibung beachten | Selbstbewertung nur unter Voraussetzungen des Art. 32; sonst Drittbewertung | Abhängig von vollständiger Nachweisabdeckung |
| Wichtige Produkte Klasse II | Anhang III, Klasse II | Drittbewertung oder rechtlich zulässiges einschlägiges Zertifizierungssystem | Grundsätzlich ja; Sonderregel für bestimmte freie Open-Source-Software prüfen |
| Kritische Produkte | Anhang IV | Anwendbare Zertifizierungsvorgaben bzw. Verfahren nach Art. 32 Abs. 3/4 prüfen | Keine allgemeine Modul-A-Selbstbewertung |
Die Tabelle ist eine Entscheidungshilfe. Für das einzelne Produkt müssen die genaue Kategorie, die aktuelle technische Beschreibung, mögliche Sonderregeln und der zulässige Nachweisweg geprüft werden.
Die Fachthemen im Zusammenhang
Wichtige Produkte Klasse I und II einordnen
Die beiden Klassen sind im Anhang III aufgeführt. Für eine Einstufung braucht es einen Abgleich der Kernfunktion mit der jeweiligen Kategorie. Der Detailartikel behandelt unter anderem die Unterschiede der Nachweiswege und die Bedeutung der vollständigen Normenabdeckung bei Klasse I.
CRA wichtige Produkte Klasse I und II: Einstufung und Konformitätswege →
Kritische Produkte anhand von Anhang IV prüfen
Kritische Produkte bilden eine eigene Gruppe. Prüfen Sie die rechtliche Beschreibung und mögliche einschlägige Zertifizierungsvorgaben, statt den Begriff kritisch aus einer internen Risikoanalyse zu übernehmen. Planung und verfügbare Bewertungsstellen müssen zum gewählten Nachweisweg passen.
CRA kritische Produkte: Welche Produkte betroffen sind und warum die Drittprüfung Pflicht ist →
Konformitätsverfahren und CE vorbereiten
Die Klasse bestimmt, welche Verfahren in Betracht kommen. Erst nach erfolgreicher Bewertung folgen EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Ein Zertifikat oder eine Norm darf nur innerhalb des rechtlich vorgesehenen Umfangs als Nachweis für CRA-Konformität eingeplant werden.
CRA-Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung: Welcher Weg gilt für Ihr Produkt? →
Harmonisierte Normen und Nachweisabdeckung unterscheiden
Ein veröffentlichter Standard oder Entwurf ist nicht automatisch eine im Amtsblatt referenzierte harmonisierte Norm. Dokumentieren Sie Version, Fundstelle, abgedeckte Anforderungen und verbleibende Lücken. Der Fachartikel erklärt die Konformitätsvermutung und ein praktikables Normenregister.
CRA-Normen und harmonisierte Standards: Wie Hersteller Konformität nachweisen →
EU-Konformitätserklärung mit Nutzerinformationen verbinden
Erklärung, Produktidentifikation, technische Unterlagen und Supportangaben müssen zusammenpassen. Die unterschreibende Stelle bestätigt die Konformität für das bezeichnete Produkt. Der Detailbeitrag erläutert die erforderlichen Angaben und die Rolle vollständiger oder vereinfachter Erklärungen.
CRA EU-Konformitätserklärung und Nutzerinformationen: Was Hersteller bereitstellen müssen →
Vier Arbeitsschritte für die Praxis
- Anwendungsbereich bestätigen und Kernfunktionalität schriftlich beschreiben.
- Anhänge III/IV und die technischen Beschreibungen der Kategorien abgleichen.
- Konformitätsweg, Normenabdeckung und gegebenenfalls zulässige Zertifizierung bewerten.
- Prüfplanung, technische Dokumentation und Erklärung auf dieselbe Produktversion beziehen.
Welche Ergebnisse sollten Sie festhalten?
Verwenden Sie einen produktbezogenen Entscheidungsvermerk. Er benennt Produkt und Version, betrachtete Funktionen, verantwortliche Gesellschaft und das Datum der Bewertung. Halten Sie außerdem die verwendeten Quellen und die offenen Fragen fest. Eine Entscheidung ist erst belastbar, wenn erkennbar ist, auf welchen Informationen sie beruht und wer sie freigegeben hat.
Für jedes offene Arbeitspaket sollten Verantwortliche, Vertretung, Zieltermin und Nachweisziel feststehen. Prüfen Sie den Fortschritt anhand von Ergebnissen: eine freigegebene Bewertung, ein getesteter Prozess oder eine eindeutig zugeordnete Dokumentation. Ein Termin im Kalender oder ein begonnenes Dokument zeigt allein noch nicht, dass die Anforderung umgesetzt ist.
Wann ist eine erneute Prüfung sinnvoll?
Überprüfen Sie die Einordnung bei relevanten Produktänderungen, neuen Vertriebsmodellen, geänderten Lieferanten oder aktualisierten rechtlichen Vorgaben. Ordnen Sie die Überprüfung einem konkreten Anlass zu und bewahren Sie frühere Entscheidungen nachvollziehbar auf. So können Entwicklung und Compliance erkennen, welche Annahmen weiterhin gelten und welche neu bewertet werden müssen.
Häufige Fragen
Sind Standardprodukte von CRA-Pflichten befreit?
Nein. Standardprodukt ist hier eine Orientierung für Produkte außerhalb der besonderen Kategorien. Die grundlegenden Sicherheits- und Nachweisanforderungen gelten trotzdem.
Darf Klasse I immer selbst bewertet werden?
Nein. Die Selbstbewertung setzt die einschlägigen Voraussetzungen des Artikels 32 voraus. Fehlt die notwendige vollständige Abdeckung durch die dort genannten Instrumente, ist ein entsprechendes Verfahren mit Drittbewertung erforderlich.
Gibt es eine Besonderheit für freie Open-Source-Software?
Artikel 32 enthält unter seinen Voraussetzungen eine Sonderregel für wichtige Produkte der Klassen I und II, die freie Open-Source-Software sind und deren technische Dokumentation öffentlich zugänglich ist. Daraus folgt keine allgemeine Ausnahme von Sicherheitsanforderungen.
Fachliche Grundlage und weiterführende Themen
Die Einordnung stützt sich auf die Verordnung (EU) 2024/2847 und die Erläuterungen der Europäischen Kommission. Für die Kategorien ist zusätzlich die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 zu beachten.
Redaktioneller Quellenabgleich dieser Übersicht: . Beispiele und Arbeitsschritte dienen der praktischen Orientierung; die verbindliche Einordnung richtet sich nach dem geltenden Recht und den Eigenschaften des einzelnen Produkts.
Wie weit ist Ihre CRA-Umsetzung?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Anwendungsbereich, Unternehmensrolle und zentrale Umsetzungslücken ein.
Kostenlosen CRA-Schnellcheck starten